Unser Strom macht's spannend.

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Unser Gas macht’s wohlig warm.

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Netze

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Netznutzungsentgelte

Netzbetreiber sind nach § 20 Abs.1 Satz 1 EnWG verpflichtet, spätestens bis zum 15.10. eines Jahres die Netzentgelte des Folgejahres zu ermitteln und im Internet zu veröffentlichen.

 

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